Überblick

Du willst als Berufskraftfahrer durchstarten oder deine Qualifikationen erweitern? Wir bieten maßgeschneiderte Aus- und Weiterbildungen für Lkw- und Busfahrer, darunter die beschleunigte Grundqualifikation, Weiterbildungen nach BKrFQG, und vieles mehr. Mit praxisnaher Schulung und erfahrenen Ausbildern bereiten wir dich optimal auf die Herausforderungen im Straßenverkehr vor. Investiere in deine Zukunft – alle Informationen zu unseren Kursen findest du hier.
Wir beraten dich gerne zu unserem Angebot und möglichen Förderprogrammen!
Grundqualifikation
Wer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr arbeiten möchte, braucht zusätzlich zur passenden Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass Fahrer sowohl theoretisch als auch praktisch gut vorbereitet sind.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) verlangt eine umfangreiche Prüfung: 240 Minuten Theorie und 210 Minuten Praxis. Die Grundqualifikation kann auch ohne vorhandenen Führerschein der entsprechenden Klasse abgelegt werden.
Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren für die Klassen C1, C1E, C und CE (Güterverkehr) und bei 21 Jahren für D1, D1E, D und DE (Personenverkehr).

Beschleunigte Grundqualifikation für EU-Berufskraftfahrer
Wer gewerblich als Lkw- oder Busfahrer arbeiten möchte, benötigt eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation, sofern der Führerschein nach dem 10. September 2008 (Bus, D-Klassen) bzw. 10. September 2009 (Lkw, C-Klassen) erworben wurde. Ohne diesen Nachweis ist eine gewerbliche Tätigkeit im Güter- oder Personenverkehr nicht erlaubt. Die Grundqualifikation stellt sicher, dass Fahrer über das notwendige Fachwissen und die praktischen Fähigkeiten verfügen, um den steigenden Anforderungen im Straßenverkehr gerecht zu werden.
BKF Teilqualifikation TQ1
In der TQ1 erlernst du praxisnah, wie Güter sicher und fachgerecht befördert werden. Du beschäftigst dich mit Gefahrgut, Ladungssicherung und den wichtigsten rechtlichen Grundlagen des Güterkraftverkehrs.
Führerschein, Qualifikation und Förderung inklusive
TQ1 bildet die Grundlage für deine Tätigkeit im gewerblichen Güterverkehr. Integriert sind die Führerscheinausbildung Klasse C/CE, ein Gabelstaplerkurs sowie die beschleunigte Grundqualifikation. Viele Teilqualifikationen sind zudem bis zu 100 % förderfähig – wir beraten dich gerne dazu.
BKF Teilqualifikation TQ3
In der TQ3 lernst du, worauf es bei der sicheren Beförderung von Fahrgästen ankommt. Du beschäftigst dich mit den relevanten Vorschriften für den Linien- und Gelegenheitsverkehr, erfährst alles Wichtige rund um den Einsatz von Linien- und Reisebussen und sammelst praktische Erfahrung – unter anderem mit unserem modernen Reisebus.
Führerschein, Qualifikation und Förderung inklusive
TQ3 ist der zentrale Baustein für deine Tätigkeit im Personenverkehr. Im Ausbildungspaket enthalten sind die Führerscheinausbildung der Klassen D/DE sowie die beschleunigte Grundqualifikation. Viele Teilqualifikationen sind bis zu 100 % förderfähig – wir informieren dich gerne über deine Möglichkeiten.
Weiterbildung EU-Berufskraftfahrer gem. BKrFQG
Gewerbliche Lkw- und Busfahrer müssen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Diese kann entweder als fünftägige Schulung oder in einzelnen Tagesseminaren über den Zeitraum von fünf Jahren verteilt erfolgen. Ohne diese Pflichtfortbildung darf die Fahrerlaubnis zwar weiterhin privat genutzt werden, jedoch ist eine gewerbliche Tätigkeit als Fahrer nicht mehr erlaubt. Nach erfolgreicher Weiterbildung kann der Beruf uneingeschränkt weiter ausgeübt werden.
Aktuelle Weiterbildungstermine EU-BKF
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Externenprüfung
Der Berufsabschluss wird immer wichtiger !!
Auch im Fahrer-Gewerbe !!
Langjährig tätige LKW- und BUS-Fahrer können mit unserem Vorbereitungslehrgang die IHK-Prüfung zum Ausbildungsberuf „BERUFSKRAFTFAHRER“ nachlegen und damit den Facharbeiterbrief für diesen Beruf erwerben. Dazu sollten Sie eine Fahrpraxis von mindestens 4 ½ Jahren nachweisen können.
Die Ausbildung kann über die Agentur für Arbeit gefördert werden.
Bei Fragen steht Ihnen Stefan Halanke gerne zur Verfügung unter Tel. 0172-6042435 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.

Bitte sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die Möglichkeiten an. Wir setzen uns auch gerne mit Ihrem Chef direkt in Verbindung
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