Deine Ausbildung startet hier!
Mit der richtigen Ausbildung wird der Weg zum Führerschein nicht nur effizient, sondern auch entspannt. Wir setzen auf moderne Lehrmethoden, erfahrene Fahrlehrer und eine strukturierte Vermittlung von Theorie und Praxis.
Jede Fahr- und Theoriestunde bereitet gezielt auf die Prüfung vor und sorgt dafür, dass du routiniert auf der Straße unterwegs bist. Dabei legen wir Wert auf eine angenehme Lernatmosphäre, in der du dich wohlfühlst und mit Spaß Fortschritte machst.
Individuelle Betreuung und praxisnahe Übungen garantieren eine Ausbildung, die dich wirklich weiterbringt. Dein Führerschein ist nicht nur ein Ziel, sondern der Start in eine neue Unabhängigkeit.
Entdecke unsere Ausbildungsangebote und mach den ersten Schritt Richtung Führerschein.
Wir begleiten dich bis zur erfolgreichen Prüfung!

Auto + Anhänger
Ein Führerschein bedeutet Freiheit, Flexibilität und neue Möglichkeiten.
Wir sorgen dafür, dass du mit einem guten Gefühl hinter dem Steuer sitzt – egal ob mit einem Auto oder einem Anhänger am Haken. Mit einer klar strukturierten Ausbildung und modernen Fahrzeugen bereiten wir dich gezielt auf den Straßenverkehr vor. Du lernst, dein Fahrzeug in jeder Situation zu beherrschen und dich souverän im Verkehr zu bewegen.
Ob für den Alltag, den Beruf oder besondere Transportaufgaben – mit dem richtigen Führerschein bist du bestens ausgestattet. Starte jetzt durch und mach den nächsten Schritt in deine mobile Zukunft.
*Bitte beachtet unsere standortgebundenen Aktionen! Gerne erstellen wir auch individuelle Angebote bei Gruppen- oder Firmenanmeldungen.
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B
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B197
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B96
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BE
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B78 (Automatik)
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) bis 3.500 kg
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Anhänger bis 750 kg zG oder
- Anhänger über 750 kg, wenn zG der Kombination max. 3.500 kg
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
(Schaltkompetenz)
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Anhänger bis 750 kg zG oder
- Anhänger über 750 kg, wenn zG der Kombination max. 3.500 kg
- Die Klassen AM und L werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Davon mindestens 10 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe plus 15-minütiger Testfahrt inner- und außerorts
- Schaltkompetenzprüfung findet beim Fahrlehrer statt
- Die praktische Prüfung kann auf einem Automatikfahrzeug absolviert werden
B96 (kleiner Anhänger)
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG und einer zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Ausbildungsumfang:
- 2,5 Stunden Theorieunterricht á 60 Minuten
- 3,5 Stunden praktischer Unterricht á 60 Minuten
- Davon mindestens 1 Stunde (60 Minuten) fahrpraktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
- Keine Theorie- und Praxisprüfung erforderlich
- Mit Teilnahmebescheinigung der Fahrschule wird Schlüsselzahl „96“ in den Führerschein eingetragen
(großer Anhänger)
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kombinationen aus Kfz bis 3.500 kg zG und Anhänger bis 3.500 kg zG
Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei begleitendem Fahren (BF17)
Was darf gefahren werden:
- KEINE Fahrzeuge mit manuellem Schaltgetriebe
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) bis 3.500 kg zG
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Anhänger bis 750 kg zG oder
- Anhänger über 750 kg, wenn zG der Kombination max. 3.500 kg
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) Überlandschulung
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

Motorrad + Mofa
Wind im Gesicht, Straße unter den Rädern – wir haben den passenden Zweirad-Führerschein für dich!
Ob wendiges Mofa oder leistungsstarkes Motorrad, wir bereiten dich optimal auf den sicheren Umgang mit deinem Zweirad vor. Du lernst, agil durch den Stadtverkehr zu kommen, Kurven verantwortungsvoll zu nehmen und auch bei höheren Geschwindigkeiten die Kontrolle zu behalten. Unsere Ausbildung vermittelt dir nicht nur die Grundlagen, sondern auch das richtige Gespür für Fahrtechnik und Sicherheit.
Du startest komplett neu oder bist schon mit dem Motorradfahren vertraut? Wir bringen dich in beiden Fällen sicher ans Ziel. Mach dich startklar und erlebe echte Unabhängigkeit auf zwei Rädern!
*Bitte beachtet unsere standortgebundenen Aktionen! Gerne erstellen wir auch individuelle Angebote bei Gruppen- oder Firmenanmeldungen.
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A
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A1
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A2
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AM
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Mofa
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B196
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A80
Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (ab Mindestalter 21 Jahre)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Doppelstunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- keine Sonderfahrten
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 ccm Hubraum und höchstens 11 kW Leistung
- Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 45 km/h und max. 15 kW Leistung
- Die Klasse AM wird mit erteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit über 70 kW Leistung abgeleitet sind
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,2 kW/kg betragen
- Die Klassen AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1
Vorbesitz Klasse A1 unter 2 Jahre:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 seit mind. 2 Jahren:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von max. 45 km/h und 4 kW maximaler Leistung
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor), einer bbH von max. 45 km/h und max. 4 kW Leistung. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 270 kg haben
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit max. 50 ccm Hubraum (Fremdzündungsmotor), max. 500 ccm Hubraum (Selbstzündungsmotor) und einer bbH von max. 45 km/h. Die maximale Leistung liegt bei 6 kW, bei Straßen-Quads jedoch nur bei 4 kW. Das Fahrzeug darf nicht mehr als 2 Sitzplätze und eine Leermasse von max. 425 kg haben
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten
Voraussetzungen:
- Mindestalter 15 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und maximal 50 ccm Hubraum
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten
- 90 Minuten Fahrausbildung
- Theorieprüfung
- keine praktische Prüfung
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm Hubraum und max. 11 kW Leistung
- Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen
- Keine Prüfung notwendig
Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht á 90 Minuten
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung á 90 Minuten
Wichtig:
- Die Klasse B196 gilt NUR innerhalb Deutschlands
- Die Klasse A1 wird nicht erteilt, sondern die Schlüsselzahl B196 – daher ist kein prüfungsfreier Aufstieg möglich
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres Krafträder der Klasse A2
- Ab Vollendung des 24. Lebensjahres Krafträder ohne jegliche Beschränkung
- Dreirädrige Kfz (Trikes) mit mehr als 15 kW Leistung (Schlüsselzahl „80“!)
- Die Klassen AM, A1 und A2 werden mit erteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit

LKW + Anhänger
Schwere Fahrzeuge sicher zu beherrschen erfordert mehr als nur Fahrpraxis – es braucht eine gezielte Ausbildung, die auf die Anforderungen im Straßenverkehr und im Beruf vorbereitet.
Wir vermitteln dir alles, was du für den professionellen Umgang mit LKW und Anhängern brauchst, von Fahrzeugtechnik über zielgerichtetes Manövrieren bis hin zu gesetzlichen Vorschriften. Mit erfahrenen Ausbildern und modernen Schulungsfahrzeugen lernst du, auch anspruchsvolle Fahrsituationen souverän zu meistern.
Egal, ob für den Güterverkehr, den Baustelleneinsatz oder andere gewerbliche Fahrten – mit der richtigen Qualifikation stehen dir neue berufliche Möglichkeiten offen. Steig ein und mach den nächsten Schritt in deine Zukunft als Berufskraftfahrer.
*Bitte beachtet unsere standortgebundenen Aktionen! Gerne erstellen wir auch individuelle Angebote bei Gruppen- oder Firmenanmeldungen.
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C
-
C1
-
C1E
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CE
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) über 3.500 kg zG
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Anhängerregelung: zG bis max. 750 kg
- Die Klasse C1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C1:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz der Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit einer zG über 3.500 kg bis 7.500 kg
- Anhängerregelung: zG nicht über 750 kg
- Für die Beförderung von maximal 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Fahrstunden variabel nach Fähigkeiten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorbesitz Klasse C1
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zG und Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zG
- Die zulässige Gesamtmasse beträgt in beiden Fällen 12.000 kg
- Die Klasse BE wird miterteilt, bei Vorbesitz D1 auch D1E
Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C1 auf C1E:
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Praktische Ausbildung bei C1/ C1E zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (1 Solo, 3 Zug)
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 1 Zug)
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 2 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse C
Was darf gefahren werden:
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg zG
- Anhängerregelung: Das zulässige Gesamtgewicht darf über 750 kg sein.
- Die Klassen BE, C1E und T werden miterteilt, bei Vorbesitz D auch DE
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Erweiterung von C auf CE:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei C / CE zusammen:
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen (3 Solo, 5 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen (1 Solo, 2 Zug)
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit (0 Solo, 3 Zug)
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Bus + Anhänger
Ein Bus kompetent zu steuern bedeutet mehr als nur fahren – es geht um Verantwortung, Fahrkomfort und das Wohlbefinden aller Fahrgäste.
Wir bereiten dich gezielt auf den professionellen Umgang mit Linien- und Reisebussen vor, damit du in jeder Verkehrssituation souverän agierst. Auch das Fahren mit Anhänger erfordert besondere Kenntnisse, die wir dir praxisnah und verständlich vermitteln. Mit einer strukturierten Ausbildung, modernen Schulungsfahrzeugen und erfahrenen Ausbildern wirst du optimal auf deine Prüfung und den Berufsalltag vorbereitet.
Ob im öffentlichen Nahverkehr, auf langen Strecken oder für spezielle Fahrten – mit der richtigen Qualifikation bist du für alle Herausforderungen gerüstet. Dein nächster Karriereschritt beginnt hier!
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D
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D1
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D1E
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DE
Voraussetzungen:
- Mindestalter 24 Jahre
- 20 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse, zur Beförderung von mehr als 8 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer)
- Es darf ein Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von 750 kg gezogen werden
- Klasse D1 wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 45 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 22 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 14 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 33 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 12 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 14 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 16 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 6 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 7 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz D1:
- 20 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 5 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse B
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse, für die Beförderung von maximal 16 Personen ausgelegt und gebaut (plus Fahrer) und einer maximalen Länge von 8 Metern
- Es darf ein Anhänger bis 750 kg zG gezogen werden
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff
- 10 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz der Klasse B oder C1 von weniger als 2 Jahren:
- 41 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 19 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 12 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 7 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse B oder C1 von mehr als 2 Jahren:
- 16 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von weniger als 2 Jahren:
- 8 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 8 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
Praktische Ausbildung bei Vorbesitz Klasse C von mehr als 2 Jahren:
- 6 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 4 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 2 Fahrstunden (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 18 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse D1
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse der Klasse D1 mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Klasse BE wird miterteilt
Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 4 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 20 Jahre bei staatlich anerkannten Ausbildungsberufen wie z.B. Berufskraftfahrer/in oder Fachkraft im Fahrbetrieb
- Vorbesitz Klasse D
Was darf gefahren werden:
- Kraftomnibusse der Klasse D mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg
- Die Klassen D1E und BE werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- Nur praktische Ausbildung und Prüfung
- 4 praktische Übungsstunden á 45 Minuten
- 3 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf Bundes- und Landstraßen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde (á 45 Minuten) bei Dämmerung / Dunkelheit
- Befristung: Alle „Bus-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt

Traktor
Ein Traktor ist ein vielseitiges Arbeitsfahrzeug, das sichere Handhabung und volle Kontrolle erfordert.
In unserer Ausbildung lernst du, landwirtschaftliche Maschinen souverän zu steuern und dich sicher im Straßenverkehr sowie auf unbefestigten Gelände zu bewegen. Technisches Verständnis, präzises Fahren und die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften stehen dabei im Mittelpunkt. Mit modernen Schulungsfahrzeugen und erfahrenen Ausbildern bereiten wir dich gezielt auf deine Prüfung vor.
Starte jetzt und werde fit für den professionellen Einsatz!
*Bitte beachtet unsere standortgebundenen Aktionen! Gerne erstellen wir auch individuelle Angebote bei Gruppen- oder Firmenanmeldungen.
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L
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T
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h
- Werden Anhänger mitgeführt, darf max. 25 km/h gefahren werden
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Selbstfahrende Futtermischwagen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
- Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 25 km/h
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre
Was darf gefahren werden:
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 60 km/h für Inhaber ab 18 Jahre, auch mit Anhänger
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h für unter 18jährige, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Futtermischwagen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis maximal 40 km/h, auch mit Anhänger
- Die Klassen AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse nur 6 Stunden)
- 6 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl praktische Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten

Ausbildung mit Handicap
Mobilität bedeutet Freiheit, und wir helfen dir, genau diese zu erreichen.
Mit einer individuellen Ausbildung, persönlicher Beratung und passgenauen Lösungen unterstützen wir dich auf deinem Weg zum Führerschein. Unser erfahrenes Team kennt die besonderen Anforderungen und begleitet dich Schritt für Schritt – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Prüfung. Gemeinsam finden wir die besten Möglichkeiten, damit du selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen kannst.
Unabhängigkeit ist keine Frage der Voraussetzungen, sondern der richtigen Unterstützung. Wir zeigen dir den Weg zur Mobilität!
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Unsere Leistungen
Unsere Leistungen umfassen bei der Ausbildung mit Handicap unter anderem:
- Individuelle Beratung – Einschätzung der Voraussetzungen
- Fahrzeuganpassung – Unterstützung bei Umrüstungen
- Behördliche Abwicklung – Hilfe bei Anträgen
- Fördermittel & Finanzierung – Infos zu Zuschüssen
- Medizinisch-psychologische Begleitung – Unterstützung bei Gutachten
- Fahrausbildung – Individuelle Schulung in Theorie & Praxis
Jede Situation ist einzigartig, und wir finden gemeinsam die beste Lösung für dich. Nimm einfach Kontakt mit uns auf – wir beraten dich persönlich und unterstützen dich auf deinem Weg zur Mobilität!

Fahrschulwechsel
Du möchtest die Fahrschule wechseln – sei es wegen eines Umzugs oder weil du unzufrieden bist? Kein Problem!
Ein Wechsel ist jederzeit möglich, egal ob du gerade erst begonnen hast, mitten in der Ausbildung steckst oder bereits eine Prüfung abgelegt hast. Nenne uns einfach den Namen deiner bisherigen Fahrschule, und wir kümmern uns um den Rest.
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Informationen zum Fahrschulwechsel
Wissenswertes:
- Fahrschulwechsel ist jederzeit möglich, egal ob du bereits begonnen hast oder nicht
- Bisherige Leistungen werden übernommen, z. B. Theoriestunden und Sonderfahrten
- Ein Wechsel ist auch nach einer nicht bestandenen Prüfung möglich
Was du tun musst:
- Bei Wohnsitzwechsel: Führerscheinakte an die zuständige Prüfstelle des neuen Wohnortes senden lassen
- Alte Fahrschule nennen, damit wir den Wechsel offiziell bei der Prüfstelle (TÜV/Dekra) melden können
- Nachweis über den Stand der Ausbildung anfordern, falls du bereits Fahrstunden oder Prüfungen hattest
Was wir für dich übernehmen:
- Kontaktaufnahme mit deiner alten Fahrschule
- Meldung des Fahrschulwechsels bei der Prüfstelle
- Unterstützung bei allen Formalitäten
Starte jetzt neu durch – wir begleiten dich auf dem Weg zum Führerschein!
Informiere dich direkt unter:
Tel. 07032 / 6607 über die Termine und die Kosten.

Auffrischungsstunden
Bist du denn wirklich fit im Verkehr?
In den letzten Jahren hat sich sowohl im Verkehrsrecht, als auch in der Technik so viel getan, dass oft nur Führerscheinneulinge auf dem aktuellsten Stand sind. Dabei können Wissenslücken sehr gefährlich sein.
Mit einer gezielten Schulung bist du bald wieder fit und entspannt im Verkehr und weißt über alle wichtigen Änderungen Bescheid.
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Auffrischungsstunden
Die Themenschwerpunkte:
- Rechtsänderungen und Rechtsauslegungen
- Wirtschaftliches Fahrverhalten
- Punktesystem in Flensburg
- Umgang und das veränderte Fahrverhalten mit der modernen Sicherheitstechnik
- praktische Übungen auf Wunsch
In der Theorie gehen wir auf folgende Punkte ein:
- Aktuelle Rechtsänderungen
- Fahrbahn, Fahrstreifen und Überholen
- Kreuzungen und Einmündungen
- Vorfahrt und Abbiegen
- Geschwindigkeit, Sicherheitsabstand und Seitenabstand
- Halten, Parken und Liegenbleiben
- Pflichten des Fahrers, Personenbeförderung und Ladung
- Bußgelder und Punkte
- Technik und wirtschaftliches Fahren
- Andere Verkehrsteilnehmer
- Fit im Alter
- Führerscheinvorschriften
- Praktische Übungen
Starte jetzt neu durch – wir begleiten dich auf dem Weg zum Führerschein!
Informiere dich direkt unter: Tel. 07032 / 6607 über die Termine und die Kosten.
Du hast noch Fragen bevor wir loslegen können?
Dann schreib uns eine Nachricht - wir melden uns so schnell es geht bei dir, um alle offenen Fragen zu klären. Wir freuen uns auf dich!