Bus + Anhänger
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Besonderheiten:
- Vorausetzung Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
- Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
- keine

- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz C1 oder C
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
- 41 Stunden Grundausbildung
- 19 Stunden Überland
- 12 Stunden Autobahn
- 7 Stunden Dunkelheit
> als 2 Jahre
- 16 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 4 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
- 8 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 4 Stunden Dunkelheit
> als 2 Jahre
- 6 Stunden Grundausbildung
- 4 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 2 Stunden Dunkelheit

- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- keine Theorieausbildung
- 4 Stunden Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nachtfahrt
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM
Besonderheiten:
- Vorausetzung Führerschein der Klasse D1
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
- Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
- Klasse BE
Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
- Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
- Klasse D1

- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 18 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz C1
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 12 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz C und/oder D1
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 8 Doppelstunden Zusatzstoff
bei Vorbesitz B oder C1 bis 2 Jahre
- 45 Stunden Grundausbildung
- 22 Stunden Überland
- 14 Stunden Autobahn
- 8 Stunden Dunkelheit
> als 2 Jahre
- 33 Stunden Grundausbildung
- 12 Stunden Überland
- 8 Stunden Autobahn
- 5 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz C bis 2 Jahre
- 14 Stunden Grundausbildung
- 16 Stunden Überland
- 8 Stunden Autobahn
- 6 Stunden Dunkelheit
> als 2 Jahre
- 7 Stunden Grundausbildung
- 8 Stunden Überland
- 4 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Dunkelheit
Bei Vorbesitz D1
- 20 Stunden Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 5 Stunden Autobahn
- 5 Stunden Dunkelheit

- Biometrisches Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- Ärztliche Untersuchung
- Arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erste Hilfe Kurs
- keine Theorieausbildung
- 4 Stunden Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nachtfahrt
Mindestalter: 24/21/181,2,3 Jahre
Kraftfahrzeuge4, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse D
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
- Wer älter als 50 Jahre ist, muss bei jeder Verlängerung zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.
- Ab dem 45. Lebensjahr kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus ebenfalls nur nach Vorlage des arbeitsmedizinischen Belastungsgutachtens erfolgen.
- Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine medizinisch/psychologische Untersuchung
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen:
- Klasse BE
- Klasse D1E