LKW + Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
Besonderheiten:
- Voraussetzung Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
- Erste Hilfe Kurs
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz D1 oder D
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nachtfahrt
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
- Erste Hilfe Kurs
- keine Theorieausbildung
- Grundausbildung
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nachtfahrt
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
- 1 Stunden Überland (Solo)
- 1 Stunden Autobahn (Solo)
- 3 Stunden Überland (Zug)
- 1 Stunden Autobahn (Zug)
- 2 Stunden Nachtfahrt (Zug)
Mindestalter: 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Besonderheiten:
- Vorausetzung Führerschein der Klasse C1
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- Bei gewerblichem Güterverkehr ist eine Grundqualifikation erforderlich
Eingeschlossene Klassen: BE und bei D1 / D1E
Mindestalter: 21/181,2 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- 1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
- 2) Seit 05/2014: Mindestalter 18 für Bewerber der Klasse C, die als Führer
1. von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten sowie Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, und
2. von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.“
Eingeschlossene Klassen: C1
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
- Erste Hilfe Kurs
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz C1 oder D1
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz D
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
- Klasse C1 auf C
- 3 Stunden Überland
- 1 Stunden Autobahn
- 1 Stunden Nachtfahrt
- Passbild
- Augenärztliche Untersuchung
- ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand
- Erste Hilfe Kurs
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Grundausbildung
- 5 Stunden Überland
- 2 Stunden Autobahn
- 3 Stunden Nachtfahrt
- gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
- 3 Stunden Überland (Solo)
- 1 Stunden Autobahn (Solo)
- 5 Stunden Überland (Zug)
- 2 Stunden Autobahn (Zug)
- 3 Stunden Nachtfahrt (Zug)
Mindestalter: 21/181 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Besonderheit:
- Vorbesitz Führerschein der Klasse B
- Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Wird die Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse mehr gefahren werden. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.
- 1) 18 Jahre für Bewerber, welche die Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben oder nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG.
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T, D / DE