Motorrad und Mofa


Klasse A/A80

Ab 24 Jahren*


Klasse A/A80

Ab 24 Jahren* 


Klasse A2

Ab 18 Jahren


Klasse A2

Ab 18 Jahren


Klasse A1

Ab 16 Jahren


Klasse A1

Ab 16 Jahren


Klasse AM

Ab 15 Jahren


Klasse AM

Ab 15 Jahren

Mofa

Ab 15 Jahren

Mofa

Ab 15 Jahren

Klasse A

Motorrad Führerschein

Mindestalter: 24 Jahre, 20 Jahre (nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2), 21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A)

Besonderheiten bei Umstieg von A2 auf A:

  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
  • Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstunden vorgeschrieben:
    • 3 Überland
    • 2 Autobahn
    • 1 Nacht

Besonderheiten bei Umstieg von A1 auf A

  • Vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre):
    • Grundausbildung
    • 3 Überland
    • 2 Autobahn
    • 1 Nacht

Führerschein Klasse A mit Schlüsselzahl 80

Durch die Ausbildung der Führerscheinklasse A mit Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein im Alter von 21 bis 24 Jahren hast du die Möglichkeit Krafträder der Führerscheinklasse A2 zu fahren und erhältst mit 24 Jahren automatisch – ohne weitere Praxisprüfung – die Erlaubnis, Krafträder der Kl. A zu fahren.

  • Ausbildung schon mit 21 Jahren möglich
  • Ausbildung und die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Kl. A
  • Eintragung der Schlüsselzahl 80 in den Führerschein (statt A oder A2)
  • Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinkl. A2
  • Es dürfen nur Krafträder (auch mit Beiwagen) gefahren werden mit max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg, über 50 ccm Hubraum und über 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder (auch mit Beiwagen), über 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, mehr als 50 ccm Hubraum, über 15 kW Motorleistung gefahren werden
Antrag
Theorie
Praxis
  • Ausweis (Kopie)
  • Führerschein (Kopie)
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs (Kopie)
  • Biometrisches Passbild
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
Antrag
Theorie
Praxis
  • Ausweis (Kopie)
  • Führerschein (Kopie)
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs (Kopie)
  • Biometrisches Passbild
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
Klasse A2
Motorrad Führerschein
(mit 18 Jahren)

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) 

a) einer Motorleistung bis 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!!!
  • bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben:
    • 3 Überland
    • 2 Autobahn
    • 1 Nacht
Klasse A1
Motorrad Führerschein
(mit 16 Jahren)

Mindestalter: 16 Jahre

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW

Antrag
Theorie
Praxis
  • Ausweis (Kopie)
  • Führerschein (Kopie)
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs (Kopie)
  • Biometrisches Passbild
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung
  • 5 Stunden Überland
  • 4 Stunden Autobahn
  • 3 Stunden Nachtfahrt
Antrag
Theorie
Praxis
  • Ausweis (Kopie)
  • Führerschein (Kopie)
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs (Kopie)
  • Biometrisches Passbild
  • 12 Doppelstunden Grundstoff
  • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Grundausbildung
Klasse AM
Motorrad Führerschein
(mit 15 Jahren)

Mindestalter: 15 Jahre

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum
    – Verbrennungsmotor max. 50 cm³
    – Dieselmotor max. 500 cm³
  • a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)
    ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW

    b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)
    Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg

    c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
    Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads);
    Leermasse max. 425 kg

Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:

  • Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht

(50 cm³, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Klasse MOFA
Mofa Führerschein
(mit 15 Jahren)

Mindestalter: 15 Jahre

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH max. 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)

b) Zweirädrige (EU-Klasse L1e-B)8 und dreirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klassen L2e-P8 und L2e-U)8 mit bbH maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig)

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist.

Antrag
Theorie
Praxis
  • Biometrisches Passbild
  • 6 Doppelstunden Grundstoff 
  • Grundausbildung 90 min. 
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